Die ANU (Bundesverband) hat eine Ansprechstelle für Verdachtsfälle von Extremismus innerhalb der ANU eingerichtet. Wer einen begründeten Verdacht hat, dass ein Mitglied der ANU nicht satzungsgemäß und nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiert, kann sich schriftlich an gegenrechts@anu.de wenden. Die Meldung geht an eine vom Vorstand benannte Ansprechperson, die in Absprache mit der hinweisgebenden Person ggf. weitere Schritte einleitet. Falls dabei weitere Personen aus der ANU oder externe Beratungsstellen einbezogen werden, kann die meldende Person anonym bleiben. Für den Ablauf der ggf. erforderlichen Entscheidungen oder Maßnahmen (z.B. Aufforderung zur Distanzierung) wurden 2024 im Projekt „ANU gegen Rechtsextremismus“ geeignete vereinsinterne Regelungen getroffen (weitere Infos zu dem Projekt hier).

Ein Verdachtsfall liegt zum Beispiel vor, wenn ein ANU-Mitglied (nachweislich):

  • Verbindung zu rechtsextremen Akteuren hat,
  • der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist,
  • einer rechtsextremen Bewegung/Organisation/Partei angehört,
  • durch menschenverachtende Äußerungen, Diskriminierung oder rechtsextreme/rassistische Gewalt in Erscheinung getreten ist,
  • durch verschwörungsideologisches Denken und/oder demokratiegefährdende Positionen in Erscheinung getreten ist,
  • ein nachweisbar direktes oder enges Verhältnis zu rechtsextremen Akteuren hat.


Der Verdacht muss in jedem Fall begründet sein, d.h. es muss nachzuweisende Quellen geben, damit ihm nachgegangen werden kann.

(Das Original dieser Meldung ist auf der Website des Bundesverbandes zu finden.)