Förderung von Naturschutzbildung
Das baden-württembergische Umweltministerium unterstützt seit Dezember 2025 Einrichtungen bei der Vermittlung von Naturschutz-Themen. Ziel der Förderung ist, die Bildungsarbeit im Naturschutzbereich zu stärken. So werden etwa Kooperationen von gemeinnützigen Trägern mit Kindergärten und Schulen unterstützt.
Gefördert werden können alle Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, soweit sie als gemeinnützig anerkannt oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Das sind insbesondere Naturschutzzentren in privater und öffentlicher Trägerschaft, Natur- und Geoparke, waldpädagogische und vergleichbare Einrichtungen. Voraussetzung ist ein Mindestangebot an Bildungsarbeit in Form von Gruppenarbeit, Mindestöffnungszeiten sowie hauptamtlich beschäftigtes Personal.
Formale Grundlage der Förderung ist die neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu Zuwendungen für die Naturschutzbildung (VwV Naturschutzbildung) vom 01. Dezember 2025 (Az.: UM7-8832-43/1/33).
Das vollständige Dokument ist hier als PDF aufrufbar. Die Pressemitteilung des Umweltministeriums ist hier zu finden.